Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.
Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, den Jahresabschluss gemäß den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP)
anzufertigen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen: